Rechtsgebiete

Zivilrecht

Das Zivilrecht umfasst die Rechtsbeziehungen von Privatpersonen oder von Privatpersonengesellschaften untereinander. Die außergerichtliche Tätigkeit beinhaltet insbesondere die rechtliche Bewertung von Verträgen und den sich daraus ergebenden Folgen für die Parteien. Die Anforderungen an die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen sind geprägt von dem Beibringungsgrundsatz, d.h. im Zivilrecht hat jede Partei das für sie Günstige in prozessual verwertbarer Form aufzuarbeiten und unter prozesstaktischen Erwägungen in das Klageverfahren einzuführen. Vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten ist eine Rechtswahrung nur mit anwaltlichem Beistand möglich.

Strafrecht

Im Bereich des Strafrechtes sieht sich der Bürger mitunter massiven Eingriffen in seine Rechte durch die staatliche Gewalt ausgesetzt. Um einen optimalen Schutz dieser Rechte im Strafverfahren zu ermöglichen, ist eine intensive Betreuung von Mandanten in sämtlichen Phasen des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens, des Vor- und des Hauptverfahrens geboten. Die frühe Beauftragung eines Rechtsanwaltes bietet den Beschuldigten auch die Möglichkeit, den Verlauf der Ermittlungen aktiv mitzugestalten.

Steuerrecht

Bearbeitung allgemeiner Steuerrechtsmandate, wobei die Erarbeitung entsprechender vertraglicher Folgen sowie deren tatsächliche Umsetzung im Vordergrund stehen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt hier im Bereich der Betreuung von Geschäftsführern in steuerrechtlichen Haftungsverfahren, sowie die Durchführung außergerichtlicher und gerichtlicher Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzgerichten einschließlich der damit in Zusammenhang stehenden einstweiligen Rechtsschutzverfahren. Hierbei wird insbesondere Wert darauf gelegt, dass eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den betreuenden steuerlichen Beratern erfolgt.

Steuerstrafrecht

Die Grenzen zwischen legaler Steuereinsparung und illegaler Steuerhinterziehung sind mitunter fließend und für den steuerlichen Laien auf den ersten Blick oftmals nicht erkennbar. Dabei ist klar, dass Steuerhinterziehung längst kein Kavaliersdelikt ist. Besteht die Gefahr, ins Fadenkreuz der Ermittlungsbehörden zu gelangen, ist Handeln mit Bedacht ganz besonders wichtig.

Steht die Hinterziehung oder Verkürzung von Steuern im Raum, sind neben steuerrechtlichem Wissen fundierte Kenntnisse der strafprozessualen Vorgaben erforderlich, um sich gegenüber der Steuerfahndung, der Bußgeld- und Strafsachenstelle oder gegenüber der Staatsanwalt­schaft und bei Gericht zu behaupten.

Von Beginn an sind die erforderlichen Schritte mit Experten abzuwägen. So ist etwa zu eruie-ren, ob noch eine strafbefreiende Selbstanzeige abgegeben werden kann. Zudem sind in die­sem Zusammenhang die sich stellenden formalen Anforderungen penibel zu erfüllen – für einen Laien ist das nahezu unmöglich. Die Kanzlei bietet Ihnen eine qualifizierte steuerstrafrechtliche Verteidigung, die Sie bei Durchsuchungen, bei Beschlagnahmen, im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung effektiv betreut.

Familienrecht

Im Rahmen einer Ehescheidung oder Ende einer Lebenspartnerschaft stellen sich regelmäßig Fragestellungen zu Unterhalt, Zugewinn, Finanzen, Sorge – und Umgangsrecht, Auseinandersetzung von Haus, Wohnung und Hausrat und nicht zu unterschätzen, dem Versorgungsausgleich. Ich helfe bei der Durchsetzung der Ihnen zustehenden Ansprüche und stehe mit Kompetenz und vielen Jahren Berufserfahrung zur Seite.

Logo Rechtsanwalt Thomas Beckmann
Logo Rechtsanwalt Thomas Beckmann
Betreuung und Webdesign durch SEO Lausitz